Eine Gastherme tauschen bedeutet in den meisten Fällen: Altgerät demontieren, neue Gasbrennwerttherme an die bestehenden Leitungen anschließen, Rauchfangkehrer-Befunde einholen, in Betrieb nehmen. Für den klassischen Eins-zu-eins-Tausch in einer Wohnung liegen die Gesamtkosten in Österreich – Stand 2026 – meist zwischen rund 2.500 und 5.500 Euro inklusive Montage; bei aufwendigen Umbauten am Rauchfang oder an den Leitungen kann es deutlich mehr werden. Die eigentliche Montage ist an einem Arbeitstag erledigt, der gesamte Vorgang dauert wegen der behördlich nötigen Befunde aber üblicherweise ein bis zwei Wochen. Wer den Tausch plant, braucht dafür einen konzessionierten Gas-Installationsbetrieb – über unser Portal können Sie Angebote von Fachbetrieben einholen.
Wann sollte eine Gastherme getauscht werden?
Der richtige Zeitpunkt ergibt sich meist aus dem Alter des Geräts und der Häufigkeit von Störungen, nicht aus einem festen Stichtag. Eine gut gewartete Gastherme, also das kompakte, an der Wand montierte Gasheizgerät, das Heizwärme und häufig auch das Warmwasser erzeugt, hält typischerweise 15 bis 20 Jahre. Ab etwa 15 Betriebsjahren lohnt es sich, den Tausch aktiv zu planen, statt auf den Ausfall im Jänner zu warten.

Typische Anzeichen, dass ein Austausch näher rückt:
- Häufige Störungen und Ausfälle: Wenn sich Reparaturen innerhalb kurzer Zeit wiederholen, ist das Gerät technisch am Ende seines Lebenszyklus.
- Ersatzteile werden knapp: Hersteller halten Ersatzteile nur eine begrenzte Zeit vor. Ist ein Bauteil nicht mehr lieferbar, entscheidet sich die Frage von selbst.
- Alte Heizwerttechnik: Geräte ohne Brennwertnutzung verbrauchen bei gleicher Wärmeleistung merklich mehr Gas.
- Auffälligkeiten bei der Wartung: Steigende Abgaswerte, Korrosion am Wärmetauscher oder ein unruhiger Brennerstart werden bei der Überprüfung dokumentiert und sind ein klares Signal.
- Sinkender Warmwasserkomfort: Wird das Wasser nur langsam warm oder schwankt die Temperatur, arbeitet das Gerät nicht mehr sauber.
Reparieren oder tauschen?
Als praktische Faustregel gilt: Übersteigt eine einzelne Reparatur bei einem Gerät jenseits der 15 Jahre etwa ein Drittel des Preises einer neuen Therme, ist der Tausch meist die wirtschaftlichere Entscheidung. Fachlich spricht man dabei vom Kesseltausch – dem Ersatz des Wärmeerzeugers, während Heizkörper, Rohrleitungen und Warmwasserverteilung im Gebäude bestehen bleiben. Bei einem jüngeren Gerät innerhalb der Herstellergarantie – also der freiwilligen Zusage des Herstellers, die zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gilt und je nach Modell und Registrierung zwei bis fünf Jahre umfasst – ist die Reparatur fast immer der richtige Weg. Prüfen Sie deshalb vor jeder Beauftragung, ob für Ihr Gerät noch eine Garantiezusage besteht.
Regelmäßige Wartung verlängert die Nutzungsdauer: Das Wartungsintervall richtet sich nach den Vorgaben des Geräteherstellers. Liegt keine Herstellervorgabe vor, wird gemäß der ÖVGW-Richtlinie G K72 [1] üblicherweise ein Intervall von zwei Jahren angesetzt. Zusätzlich ist die Gas-Innenleitung wiederkehrend zu überprüfen – nach der ÖVGW-Richtlinie G K71 [2] im Abstand von zwölf Jahren. Die Durchführung selbst übernimmt ein Betrieb für Thermenwartung.
Was kostet der Austausch einer Gastherme?
Die Kosten setzen sich aus dem Gerätepreis, der Montage und den behördlich nötigen Befunden zusammen. Die folgenden Werte sind Richtwerte für Österreich, Stand 2026 – keine Fixpreise, weil Gerätetyp, Leistung, Zugänglichkeit und Region stark durchschlagen.

| Kostenblock (Stand 2026) | Richtwert | Anmerkung |
|---|---|---|
| Gasbrennwerttherme (Gerät) | ca. 1.800 – 3.500 € | je nach Leistung, Hersteller und Ausstattung |
| Kombitherme mit Warmwasserbereitung | ca. 2.500 – 4.000 € | Gerät für Heizung und Warmwasser in einem |
| Montage und Inbetriebnahme | ca. 600 – 1.500 € | Demontage, Anschluss, Einregulierung |
| Rauchfangkehrer-Befunde | ca. 100 – 300 € | Vorbefund und Endbefund zusammen |
| Gesamt beim Eins-zu-eins-Tausch | ca. 2.500 – 5.500 € | bestehende Anschlüsse werden weiterverwendet |
| Tausch mit Zusatzarbeiten | bis ca. 9.000 € | z. B. Abgasführung, Leitungen, Standortwechsel |
Was die Installationskosten in die Höhe treibt
Der Gerätepreis ist gut kalkulierbar, die Installationskosten sind es weniger. Verantwortlich dafür sind vor allem die baulichen Gegebenheiten vor Ort. Ein Umstieg von einem alten Heizwertgerät auf Brennwerttechnik – ein Verfahren, bei dem zusätzlich die Wärme aus dem Wasserdampf im Abgas genutzt wird und das deshalb mit deutlich kühlerem Abgas und mit Kondensat arbeitet – erfordert häufig eine passende Abgasführung im Rauchfang und einen Kondensatablauf. Genau diese Anpassung ist einer der häufigsten Kostentreiber.
Weitere Faktoren, die den Preis beeinflussen:
- Lage und Zugänglichkeit: Eine Therme in einer engen Nische im Dachgeschoss verursacht mehr Aufwand als ein frei zugängliches Gerät im Heizraum.
- Standortwechsel: Soll die neue Therme an einer anderen Stelle hängen, kommen Leitungs- und Stemmarbeiten dazu.
- Zustand der Bestandsinstallation: Alte Absperrhähne, Gasleitungen oder Sicherheitsarmaturen werden beim Tausch oft mit erneuert.
- Zusatzkomponenten: Neue Regelung, Raumthermostat, Ausdehnungsgefäß oder Warmwasserspeicher schlagen separat zu Buche.
- Entsorgung des Altgeräts: In vielen Angeboten enthalten – prüfen Sie das ausdrücklich im Kostenvoranschlag.
Praxistipp: Holen Sie zwei bis drei Angebote ein und achten Sie darauf, dass Gerät, Montage, Kleinmaterial, Entsorgung, Inbetriebnahme und die Befunde des Rauchfangkehrers einzeln ausgewiesen sind. Nur so lassen sich Angebote wirklich vergleichen – ein niedriger Gesamtpreis mit vielen Auslassungen ist im Ergebnis oft teurer.
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Jetzt Experten finden!Wie der Tausch Schritt für Schritt abläuft
Ein Thermentausch folgt in Österreich einem festen Ablauf, weil mehrere Beteiligte eingebunden sind. Diese Reihenfolge sollten Sie einhalten:
- Bestand aufnehmen: Der Installationsbetrieb prüft Leistungsbedarf, Anschlusssituation, Abgasweg und Platzverhältnisse vor Ort.
- Rauchfangkehrer-Vorbefund einholen: Vor dem Tausch bestätigt der Rauchfangkehrer, dass der geplante Gerätetyp mit dem vorhandenen Rauchfang zusammenpasst und die Sicherheitsanforderungen erfüllt werden.
- Gerät auswählen und Angebot freigeben: Typ, Leistung und Ausstattung werden festgelegt, das Angebot enthält alle Nebenleistungen.
- Netzbetreiber und Hausverwaltung informieren: In Mietobjekten und bei Eingriffen an der Gasanlage ist die Zustimmung beziehungsweise die Meldung im Vorhinein zu klären.
- Altgerät demontieren: Gaszufuhr absperren, Anlage entleeren, alte Therme abnehmen und fachgerecht entsorgen.
- Neue Therme montieren und anschließen: Wandhalterung, Gas-, Wasser- und Abgasanschluss, bei Brennwertgeräten zusätzlich der Kondensatablauf.
- Dichtheitsprüfung und Inbetriebnahme: Der Betrieb prüft die Gasleitung auf Dichtheit, füllt und entlüftet die Anlage und stellt die Regelung ein.
- Endbefund des Rauchfangkehrers: Nach der Montage wird die Abnahme angeordnet – üblicherweise innerhalb weniger Tage – und der positive Befund dokumentiert.
- Unterlagen archivieren: Gerätedatenblatt, Inbetriebnahmeprotokoll, Rechnung, Garantieregistrierung und Befunde gehören gesammelt in eine Mappe.
Die Arbeiten an der Gasanlage darf ausschließlich ein befugter Betrieb ausführen. Die Errichtung und Prüfung der Leitungsanlage richtet sich dabei nach der ÖVGW-Richtlinie G K21 [3]. Eigenleistung ist bei Gas keine Option – weder rechtlich noch versicherungstechnisch. Die Montage übernimmt ein Betrieb für Gasinstallation beziehungsweise für den Heizungstausch.
Wie lange dauert der Tausch einer Gastherme?
Die reine Montage ist in der Regel an einem Arbeitstag abgeschlossen, häufig in etwa vier bis sechs Stunden – Heizung und Warmwasser stehen damit meist am selben Abend wieder zur Verfügung. Der gesamte Vorgang von der Besichtigung bis zum Endbefund dauert dagegen üblicherweise ein bis zwei Wochen, weil Vorbefund, Gerätelieferung und Abnahmetermin koordiniert werden müssen.
Planen Sie den Tausch deshalb möglichst in der warmen Jahreszeit. Zwischen Oktober und Februar sind die Betriebe mit Störungsbehebungen ausgelastet, die Vorlaufzeiten sind länger. Fällt die Therme mitten in der Heizsaison komplett aus, hilft kurzfristig ein Installateur-Notdienst oder eine Heizungsreparatur, um die Anlage bis zum geplanten Tausch wieder in Betrieb zu bringen.
Darf man eine defekte Gastherme 1:1 gegen eine neue tauschen?
Ja – bestehende Gasthermen genießen in Österreich Bestandsschutz, dürfen also weiter betrieben, repariert und beim Defekt derzeit auch durch ein neues Gasgerät ersetzt werden. Das Verbot, einen defekten fossilen Kessel eins zu eins zu ersetzen, betrifft nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz seit 2025 Öl- und Kohlekessel, nicht die Gastherme. Wichtig ist die Unterscheidung zum Neubau: Dort ist der Einbau von Gasheizungen bereits seit 2023 nicht mehr zulässig.
Zwei Einschränkungen sollten Sie dennoch früh klären, bevor Sie ein Gerät bestellen:
- Landes- und Gemeindevorgaben: Bauordnungen und Energiepläne der Bundesländer sowie einzelner Gemeinden können strenger sein als die Bundesregelung, etwa in Gebieten mit verfügbarem Fernwärmeanschluss.
- Langfristiger Horizont: Der politische Zielpfad sieht einen Ausstieg aus fossilen Heizsystemen bis 2040 vor. Eine heute eingebaute Gastherme sollte also mit einem realistischen Blick auf ihre gesamte Nutzungsdauer gewählt werden.
Weil sich Vorgaben ändern können, lassen Sie sich für Ihre konkrete Adresse den aktuellen Stand vorab bei der Gemeinde beziehungsweise beim zuständigen Land bestätigen.
Ist eine Wärmepumpe die sinnvollere Alternative?
Bei einem anstehenden Gerätetausch lohnt sich die Prüfung der Alternative, weil der Umstieg auf ein erneuerbares System gefördert werden kann – der reine Gas-gegen-Gas-Tausch nicht. Ob eine Wärmepumpe technisch passt, entscheidet vor allem die nötige Vorlauftemperatur: Große Heizflächen wie eine Fußbodenheizung oder ausreichend dimensionierte Heizkörper sprechen dafür, ein unsanierter Altbau mit kleinen Radiatoren erfordert genauere Planung. In Wohnungen ohne eigene Außenfläche oder ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft scheidet die Variante häufig praktisch aus.
| Kriterium | Neue Gastherme | Wärmepumpe |
|---|---|---|
| Aufwand beim Tausch | gering, bestehende Anschlüsse nutzbar | höher, Heizflächen und Aufstellort zu prüfen |
| Investition | niedriger | höher |
| Förderfähigkeit | nicht gefördert | Förderoptionen möglich |
| Eignung in Wohnungen | in der Regel unproblematisch | oft eingeschränkt |
| Langfristige Perspektive | begrenzt durch den Ausstiegspfad bis 2040 | erneuerbar betrieben |
Förderungen sind Optionen, keine Zusagen: Für den Umstieg von Gas auf ein klimafreundliches System kommen typischerweise Bundesförderungen, Landesförderungen und teils Gemeindezuschüsse in Betracht. Fördersätze, Budgets und Bedingungen werden politisch festgelegt und können kurzfristig angepasst, eingeschränkt oder beendet werden; ein Anspruch entsteht daraus nicht. Klären Sie die aktuellen Bedingungen deshalb vor Projektbeginn bei den zuständigen Förderstellen – etwa der Kommunalkredit Public Consulting [4] und Ihrer Landesförderstelle. Die Umsetzung übernimmt ein Betrieb für Wärmepumpen-Installation.
Häufige Fragen
Als Orientierung gilt ein Alter von 15 bis 20 Jahren. Konkrete Anlässe sind wiederkehrende Störungen, nicht mehr lieferbare Ersatzteile, auffällige Abgaswerte oder Korrosion bei der Überprüfung sowie ein merklich nachlassender Warmwasserkomfort. Wer bei einem älteren Gerät nicht auf den Totalausfall wartet, kann den Tausch in der warmen Jahreszeit planen und mehrere Angebote vergleichen.
Für den Eins-zu-eins-Tausch mit vorhandenen Anschlüssen liegen die Gesamtkosten in Österreich – Stand 2026 – meist zwischen rund 2.500 und 5.500 Euro. Davon entfallen etwa 1.800 bis 3.500 Euro auf das Gerät, rund 600 bis 1.500 Euro auf Montage und Inbetriebnahme sowie ungefähr 100 bis 300 Euro auf die Befunde des Rauchfangkehrers. Sind Umbauten an Abgasführung oder Leitungen nötig, kann die Summe bis etwa 9.000 Euro steigen. Das sind Richtwerte, kein Fixpreis.
Die Montage selbst ist meist in vier bis sechs Stunden erledigt, sodass Heizung und Warmwasser am selben Tag wieder laufen. Vom ersten Termin bis zum positiven Endbefund vergehen üblicherweise ein bis zwei Wochen, weil der Vorbefund des Rauchfangkehrers, die Gerätelieferung und der Abnahmetermin abgestimmt werden müssen.
Ja, bestehende Gasthermen haben in Österreich Bestandsschutz und dürfen beim Defekt derzeit durch ein neues Gasgerät ersetzt werden. Das Verbot des Eins-zu-eins-Ersatzes gilt seit 2025 für defekte Öl- und Kohlekessel. Im Neubau ist der Einbau von Gasheizungen dagegen schon seit 2023 nicht mehr zulässig. Bauordnungen einzelner Bundesländer oder Gemeinden können zusätzliche Einschränkungen vorsehen, daher vorab bei der zuständigen Stelle nachfragen.
Der reine Tausch Gas gegen Gas ist nicht förderfähig. Förderoptionen bestehen typischerweise nur beim Umstieg auf ein klimafreundliches System wie Wärmepumpe, Biomasse oder einen Fernwärmeanschluss – über Bundes-, Landes- und mitunter Gemeindeprogramme. Weil Sätze und Budgets kurzfristig geändert werden können, sind das mögliche Optionen und keine Zusagen; prüfen Sie die Bedingungen vor Projektbeginn bei den Förderstellen.
Sie ist häufig sinnvoll, wenn das Gebäude niedrige Vorlauftemperaturen erlaubt, also große Heizflächen wie eine Fußbodenheizung oder ausreichend dimensionierte Heizkörper vorhanden sind, und wenn ein geeigneter Aufstellort besteht. Investition und Planungsaufwand sind höher als beim Kesseltausch, dafür gibt es Förderoptionen und einen längeren Nutzungshorizont. In Wohnungen ohne eigene Außenfläche oder ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ist die Variante oft nicht umsetzbar.
Nein. Arbeiten an der Gasanlage sind einem konzessionierten Fachbetrieb vorbehalten, und die neue Therme braucht Dichtheitsprüfung, Inbetriebnahmeprotokoll und den Befund des Rauchfangkehrers. Ohne diese Nachweise fehlt der Versicherungsschutz, und die Herstellergarantie kann entfallen.
Häufig ja, wenn von einem alten Heizwertgerät auf Brennwerttechnik gewechselt wird. Brennwertgeräte arbeiten mit deutlich kühlerem Abgas und erzeugen Kondensat, weshalb meist eine geeignete Abgasführung im Rauchfang und ein Kondensatablauf nötig sind. Ob und in welchem Umfang das bei Ihnen zutrifft, klärt der Vorbefund des Rauchfangkehrers vor der Beauftragung.
Gastherme tauschen: Jetzt Angebote vergleichen
Ein Thermentausch ist gut planbar, sobald die drei Eckpunkte geklärt sind: der passende Gerätetyp, der Zustand von Rauchfang und Bestandsinstallation sowie ein Angebot, in dem alle Nebenleistungen einzeln ausgewiesen sind. Wer den Tausch außerhalb der Heizsaison angeht, hat bei Terminen und Vergleichsangeboten den größeren Spielraum. Für die Umsetzung können Sie über unser Portal konzessionierte Fachbetriebe in Ihrer Umgebung anfragen.
Quellen
- ÖVGW: Richtlinie G K72 (Wartung von Gasgeräten)
- ÖVGW: Richtlinie G K71 (Überprüfung von Gas-Innenleitungen)
- ÖVGW / Austrian Standards: Richtlinie G K21 (2018-12)
- Kommunalkredit Public Consulting: Umweltförderung